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Studio-Planung·10 min Lesezeit

Bilanzielle Behandlung von Fitnessgeräte-Leasing: HGB, IFRS und Steuern

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Bilanzielle Behandlung von Fitnessgeräte-Leasing

Wer einen Leasingvertrag unterschreibt, trifft eine bilanzielle Entscheidung. Bei Operating Lease bleiben die Geräte aus deiner Bilanz, du buchst nur die Raten als Aufwand. Bei Finance Lease aktivierst du die Geräte mit dem Anschaffungswert und führst eine Leasingverbindlichkeit als Passivposten. Das verändert Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad und damit deine Verhandlungsposition bei Banken.

Für die meisten deutschen Studios gilt HGB. Wer als Tochter einer IFRS-pflichtigen Gruppe firmiert, hat seit 2019 mit IFRS 16 eine zusätzliche Regelschicht. Steuerlich folgt die Behandlung den BMF-Leasingerlassen, unabhängig von der Handelsbilanz.

TL;DR:

  • Nach HGB folgt die wirtschaftliche Zurechnung den BMF-Leasingerlassen (1971, 1972, 1975, 1991)
  • Operating Lease bleibt bilanzneutral, der Leasinggeber aktiviert
  • Finance Lease aktiviert beim Leasingnehmer mit AfA über die Nutzungsdauer
  • IFRS 16 hebt die Unterscheidung für Leasingnehmer auf, alle Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrecht aktiviert
  • Steuerlich gilt parallel zur HGB-Bilanz die Maßgeblichkeit, mit eigenständigen Korrekturen

HGB-Bilanzierung: Wer aktiviert die Geräte?

Das deutsche HGB schreibt die wirtschaftliche Zurechnung nicht ausdrücklich vor. In der Praxis folgen Bilanzersteller den BMF-Leasingerlassen, die auch für die Handelsbilanz akzeptiert sind. Die Erlasse definieren vier zentrale Vertragstypen:

Vollamortisationsverträge (Erlass 1971):

  • Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
  • Alle Anschaffungs- und Finanzierungskosten werden durch die Raten gedeckt
  • Zurechnung zum Leasinggeber, wenn die Mindest- und Maximalbedingungen erfüllt sind

Teilamortisationsverträge (Erlass 1975):

  • Grundmietzeit unter 90 % der Nutzungsdauer
  • Am Ende verbleibt ein vertraglich festgelegter Restwert
  • Zurechnung zum Leasinggeber, wenn er das volle Restwertrisiko trägt
  • Zurechnung zum Leasingnehmer bei Andienungsrecht des Leasinggebers oder Verlustbeteiligung des Leasingnehmers

Für Fitnessgeräte gilt nach der amtlichen AfA-Tabelle eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 7 Jahren. Daraus folgen die zulässigen Laufzeiten:

  • Mindest-Grundmietzeit: 40 % × 84 Monate = 33,6 Monate (also ab 36 Monaten)
  • Maximal-Grundmietzeit: 90 % × 84 Monate = 75,6 Monate (also bis ca. 75 Monate)

Verträge innerhalb dieser Spanne mit marktgerechtem Restwert sind klassisches Operating Leasing. Geräte stehen beim Leasinggeber.

Bei Operating Leasing vs Finance Leasing findest du die ausführliche Erklärung der Zurechnungslogik.

Buchungsbeispiel: Operating Lease nach HGB

Ein Studio least Geräte für 60.000 Euro Anschaffungswert über 48 Monate. Monatsrate: 1.480 Euro netto.

Beim Vertragsabschluss: Keine Aktivierung. Die Geräte gehören dem Leasinggeber, erscheinen nur dort in der Bilanz.

Pro Monat:

Aufwand (Leasingrate)   1.480 EUR
Vorsteuer                 281 EUR
   an Bank/Kreditor    1.761 EUR

Jahreswirkung: 17.760 Euro Aufwand, voll absetzbar als Betriebsausgabe. Keine Bilanzposition, keine AfA.

Eigenkapitalquote: unverändert, weil weder Anlagevermögen noch Verbindlichkeit hinzukommt.

Buchungsbeispiel: Finance Lease nach HGB

Gleicher Anschaffungswert (60.000 Euro), aber Vertragsgestaltung führt zur Zurechnung beim Leasingnehmer.

Beim Vertragsabschluss:

Anlagevermögen Geräte  60.000 EUR
Vorsteuer (auf erste Rate)
   an Leasingverbindlichkeit  60.000 EUR

Pro Monat (Annahme: 1.480 EUR Rate, davon ca. 1.250 EUR Tilgung + 230 EUR Zinsanteil):

Leasingverbindlichkeit   1.250 EUR
Zinsaufwand               230 EUR
Vorsteuer                 281 EUR
   an Bank             1.761 EUR

Jährliche AfA:

Abschreibung (AfA)       8.571 EUR
   an Anlagevermögen      8.571 EUR

Eigenkapitalquote: sinkt, weil 60.000 EUR Verbindlichkeit zugekommen sind. Der Geräte-Aktiva-Posten reduziert sich jährlich um die AfA, die Verbindlichkeit sinkt mit jeder Tilgungszahlung.

IFRS 16: Was ändert sich für IFRS-Bilanzierer?

IFRS 16 ist seit 2019 verpflichtend für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. Die wichtigste Änderung: Für den Leasingnehmer entfällt die Unterscheidung zwischen Operating und Finance Lease. Praktisch alle Leasingverhältnisse werden als Nutzungsrecht (Right-of-Use-Asset) aktiviert und mit einer Leasingverbindlichkeit gegengebucht.

Konsequenzen:

  • Eigenkapitalquote sinkt durch zusätzliche Bilanzaufblähung
  • EBITDA steigt, weil Leasingaufwand in AfA + Zinsaufwand umgeschichtet wird
  • Verschuldungsgrad steigt

Für die meisten deutschen Studios spielt IFRS keine Rolle, weil sie nach HGB bilanzieren. Relevant wird IFRS 16, wenn:

  • Das Studio Tochter einer börsennotierten Gesellschaft ist
  • Eine Konsolidierung in einen IFRS-Konzernabschluss erfolgt
  • Internationale Investoren oder Banken IFRS-konforme Zahlen verlangen

Wer als Einzelstudio oder kleine Kette nach HGB bilanziert, kann die alten Leasingerlasse weiter anwenden und Operating Lease bilanzneutral nutzen.

Steuerliche Behandlung parallel zur HGB-Bilanz

Steuerlich folgt die Behandlung dem Maßgeblichkeitsprinzip: Die Handelsbilanz ist Grundlage, mit eigenständigen steuerlichen Korrekturen.

Operating Lease (Zurechnung zum Leasinggeber):

  • Leasingraten sind Betriebsausgabe im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit
  • Vorsteuer auf jede Rate abzugsfähig (sofern keine Kleinunternehmerregelung)
  • Keine AfA, keine Aktivierung

Finance Lease (Zurechnung zum Leasingnehmer):

  • Anschaffungskosten aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben
  • Zinsanteil der Raten als Aufwand
  • Tilgungsanteil mindert die Leasingverbindlichkeit, kein Aufwand
  • Vorsteuer auf jede Rate abzugsfähig

Über die gesamte Vertragslaufzeit sind die abzugsfähigen Beträge bei beiden Modellen vergleichbar. Der Unterschied liegt in der zeitlichen Verteilung. Operating Lease ist linear (gleiche monatliche Betriebsausgabe), Finance Lease ist degressiv-linear (AfA gleichmäßig, Zinsanteil sinkt mit der Tilgung).

Was bedeutet das für deine Bankgespräche?

Wer einen Bankkredit für Erweiterung, Umbau oder zweiten Standort plant, schaut auf zwei Kennzahlen:

  • Eigenkapitalquote (Eigenkapital / Bilanzsumme)
  • Verschuldungsgrad (Fremdkapital / Eigenkapital)

Operating Lease lässt beide Kennzahlen unverändert. Finance Lease und Kauf bei Fremdfinanzierung verschlechtern beide. Bei einer typischen Studio-Bilanz mit 25.000 EUR Stammkapital und 90.000 EUR aktivierter Geräte mit entsprechender Leasingverbindlichkeit sinkt die Eigenkapitalquote dramatisch.

Vor einer geplanten Bankfinanzierung lohnt es sich, die Leasingstruktur explizit mit der Steuerberatung durchzugehen. In manchen Fällen ist eine Umstrukturierung des bestehenden Leasingvertrags möglich, in den meisten Fällen ist die Entscheidung mit Vertragsabschluss fixiert.

Häufige Fragen

Muss ich Leasingverbindlichkeiten im Anhang aufführen, auch wenn sie nicht in der Bilanz stehen?

Ja. Nach HGB § 285 Nr. 3 sind bestehende Verpflichtungen aus laufenden Leasing- und Mietverträgen im Anhang anzugeben, getrennt nach Fälligkeit. Bei kleinen Gesellschaften nach § 267a HGB kann die Angabe entfallen, ist aber in der Praxis bei Bankgesprächen trotzdem erwartet.

Welche Vertragsbestandteile machen aus einem Operating Lease einen Finance Lease?

Die häufigsten Bestandteile, die die Zurechnung auf den Leasingnehmer kippen:

  • Andienungsrecht des Leasinggebers (er kann verlangen, dass du übernimmst)
  • Verlustbeteiligung des Leasingnehmers am Restwert
  • Mieterdarlehen oder hohe Kaution
  • Spezialleasing (Geräte sind nur bei dir wirtschaftlich nutzbar)
  • Grundmietzeit unter 40 % oder über 90 % der Nutzungsdauer

Wie behandle ich Sale-and-Lease-back von bestehenden Geräten?

Bei Sale-and-Lease-back verkaufst du bestehende Geräte an einen Leasinggeber und least sie zurück. Bilanziell ist das ein Aktivtausch (Geräte raus, Liquidität rein) plus ein neuer Leasingvertrag, der je nach Gestaltung Operating oder Finance Lease sein kann. Wenn der Verkaufspreis über dem Buchwert liegt, entsteht ein Buchgewinn, der versteuert wird.

Was passiert, wenn ich die Leasingrate mal nicht zahlen kann?

Der Leasinggeber mahnt zunächst, bei längerem Zahlungsverzug kündigt er den Vertrag. Bei Operating Lease holt er die Geräte zurück und macht die Restschuld zuzüglich Schadensersatz geltend. Wenn du persönlich gebürgt hast (bei Studiogründungen Standard), kommt er für die Differenz direkt auf dich zu. Plane einen Liquiditätspuffer von mindestens drei Monatsraten ein.

Lohnt sich Sonderabschreibung nach § 7g EStG bei Finance Lease?

Bei Finance Lease mit Zurechnung beim Leasingnehmer ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG grundsätzlich anwendbar (20 % im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren, bei kleinen Unternehmen). Die genauen Voraussetzungen klärst du mit deiner Steuerberatung, weil die Anwendung an betriebsgrößenbezogene Kriterien gebunden ist.


Nächster Schritt

Die richtige Leasingstruktur ist eine bilanzielle und steuerliche Entscheidung. Wer in den nächsten 12 bis 24 Monaten eine Bankfinanzierung plant, sollte die Vertragsart aktiv wählen, nicht passiv akzeptieren.

Telju Fitness arbeitet mit Leasingpartnern, die beide Vertragsarten anbieten. Mit dem Leasing-Rechner auf der Leasing-Seite siehst du in unter einer Minute, welche Monatsrate zu deinem Budget passt. Für eine konkrete Geräteauswahl und passende Vertragsstruktur meldest du dich direkt über das Kontaktformular.

Weiterführend: Operating Leasing vs Finance Leasing erklärt die beiden Vertragsarten praktisch. Restwert & Übernahme nach Leasing zeigt, was am Vertragsende zu bedenken ist. Bonität Studiogründer erklärt, was bei einer Neugründung geprüft wird.

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Über den AutorCEO, Telju Fitness Deutschland

CEO Telju Fitness Deutschland — verantwortet Vertrieb und Markteinführung gewerblicher Fitnessgeräte in DACH und BeNeLux.

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